Als Gewässerschutzbeauftragter überwachen wir für Sie die Vorschriften, Nebenbestimmungen und Anordnungen des
Gewässerschutzes.
Zudem überwachen wir die Nutzung der vorgegebenen
Abwasserbehandlungsanlagen und unterstützen Sie bei der Entwicklung und Einführung von Verfahren zur Vermeidung von
Abwässern.
Zudem überwachen wir die Gewässerbelastungen.
Bei Grenzwertüberschreitungen erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen Konzepte zur Verbesserung der
Abwasserqualität.