Externer Betriebsbeauftragter

Betriebe sind gesetzlich verpflichtet für diverse Tätigkeiten einen Betriebs-beauftragten zu stellen. Damit gehen viele Pflichten und Verantwortlichkeiten einher. Betriebsbeauftragte können intern bestellt werden, wenn ein Mitarbeiter über die entsprechenden Qualifikationen und Zuverlässigkeit verfügt. Alternativ ist die Benennung eines externen Betriebs-beauftragten möglich.

Abfallbeauftragter

Wir stellen den externen Betriebsbeauftragten für Abfall gemäß §59 und §60 KrWG

Immissionsschutz-beauftragter

Wir stellen den externen Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz gemäß §53 bis 58 BImSchG

Störfallbeauftragter

Wir stellen den externen Störfallbeauftragten nach §58a BImSchG



Gewässerschutz-beauftragter

Wir stellen den externen Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz gemäß WHG

GMP-Beauftragter

Wir stellen den externen GMP-Beauftragten für Futtermittel-transporte