Betriebe sind gesetzlich verpflichtet für diverse Tätigkeiten einen Betriebs-beauftragten zu stellen. Damit gehen viele Pflichten und Verantwortlichkeiten einher. Betriebsbeauftragte können intern bestellt werden, wenn ein Mitarbeiter über die entsprechenden Qualifikationen und Zuverlässigkeit verfügt. Alternativ ist die Benennung eines externen Betriebs-beauftragten möglich.
Wir stellen den externen Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz gemäß §53 bis 58 BImSchG
Wir stellen den externen Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz gemäß WHG