Genehmigungen nach BImSchG

Grundlage der meisten Anlagen ist eine Genehmigung nach dem Bundes Immissions Schutz Gesetz.

 

Hierbei stehen wir Ihnen gern zur Seite und erarbeiten für Sie einen Genehmigungsantrag nach Anlagenvorordnung 4. der BImSchV als Neugenehmigung nach § 4, oder eine Änderungsgenehmigung nach § 16.

Ebenso kümmern wir uns gern um Anzeigen entsprechend der Vorschriften nach § 15.

Wir übernehmen für Sie die komplette Antragserstellung.

Unsere Aufgabe ist es, die geforderten Daten und Pläne gemäß den geforderten behördlicher Vorgaben zu erstellen. Die geforderten Gutachten lassen wir von renommierten Gutachtern erstellen.

 

Um diesen Aufwand für Sie so kalkulierbar und angenehm wie möglich zu gestalten, unterbreiten wir stets ein individuelles Angebot mit Festpreis.