In den meisten Unternehmen liegt der Fokus eindeutig auf dem produktiven und aktiven Geschäft und das sollte auch so
sein.
Damit Ihnen hierbei keine Probleme und Reibungspunkte mit der Behörde entstehen, kümmern wir uns darum.
Wir sind Kontaktstelle zwischen den Behörden und dem Betrieb in jeglichen
Angelegenheiten. Wir stellen für Sie den Betriebsbeauftragten im Umweltbereich und die verantwortliche Person gemäß §
52 BImSchG.
Dabei achten wir für Sie darauf, dass die Vorschriften und Auflagen der Behörde im Sinne des Betriebes eingehalten
werden.
Wir übernehmen für Sie die Erstellung von Bilanzen und Registern und
organisieren die internen Entsorgungsstrukturen.
Gemeinsam optimieren wir mit Ihnen die Entsorgungswege.