Die EU Verordnungen UE-VO Nr. 333/2011 und UE-VO Nr. 715/2013 legen fest wann spezifische Metalle und Schrotte die Abfalleigenschaft verlieren und als Produkt gelten.
Hierfür geben die EU-Verordnungen einen spezifischen Prozess zur Prüfung des Materials vor.
Dafür ist ein Handbuch mit Prozessbeschreibungen, Kontrollen und Erklärungen in Anlehnung an die ISO-Normen vorgeschrieben.
Wir erstellen gern ein entsprechendes Handbuch für Sie und führen die vorgeschriebenen Schulungen zum Thema "End of Waste" durch.