Für Betriebe, die nicht unter die immissionsschutzrechtlichen Mengenschwellen fallen, ist eine baurechtlichen Genehmigung oft die richtige Wahl. Diese bietet einem eine
Betriebsgenehmigung, ohne den umfangreichen Antrag einer BImSch-Genehmigung.
Gern unterstützen wir Sie bei der Planung Ihres Betriebes und stehen Ihnen bei der Stellung einer baurechtlichen Genehmigung zur Seite. Die Baugenehmigung wird in enger Abstimmung mit Ihnen und
dem Archtiekten/ Bauingenieur erstellt.