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eANV elektronische Nachweisführung

Der Transport gefährlicher Abfälle unterliegt der elektronischen Nachweisführung im eANV. Für die Teilnahme am eANV sind mehrere Voraussetzungen zu erfüllen:

1. Erlaubnis zum Transport gefährlicher Abfälle

• Erlaubnis gem. §54 KrWG
• Entsorgungsfachbetrieb

2. Software, Kartenlesegerät und Signaturkarte

Bevollmächtigter

Unternehmen die eine Erlaubnis zur Teilnahme am eANV haben, jedoch nicht die technische Ausstattung können Bevollmächtigte für die Erstellung der benötigten Dokumente einsetzen.

Hier stehen wir Ihnen gern zur Verfügung und unterstützen Sie als Bevollmächtigter.

Wir erstellen Entsorgungsnachweise und Begleitscheine gemäß den gesetzlichen Vorschriften.

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